Insektenschutzpaket

Insektenschutzpaket in Bundestag und Bundesrat verabschiedet

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, übt anlässlich der Verabschiedung des Insektenschutzpaketes im Deutschen Bundestag und Bundesrat deutliche Kritik: „Mit diesem verfehlten Insektenschutzpaket drohen den Landwirten jetzt pauschale Pflanzenschutzverbote. Das Aktionsprogramm Insektenschutz der Bundesregierung war von Beginn an falsch ausgerichtet, da wesentliche Gefährdungsursachen für Insekten ausgeklammert wurden, hauptsächlich auf Auflagen und Ordnungsrecht und einseitig auf Verbote von Pflanzenschutzmitteln gesetzt wurde.“ Damit werde Landwirtschaft in Schutzgebieten in Frage gestellt. „Dies ist ein massiver Vertrauensverlust und eine schwere Hypothek für den kooperativen Naturschutz“, so Bauernpräsident Rukwied.

Die Länder müssten jetzt einerseits gemeinsam mit der Landwirtschaft kooperative Vereinbarungen zum Insektenschutz in Schutzgebieten treffen, um den betroffenen Betrieben eine Perspektive für ihre Produktion von heimischen Nahrungs- und Futtermitteln zu erhalten. Andererseits seien die Länder gefordert, den finanziellen Erschwernisausgleich in allen nationalen und europäischen Schutzgebieten vorzusehen, wenn zum Schutz von Insekten die Bewirtschaftung eingeschränkt werde.

Der geplante neue Fördergrundsatz in der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz für einen Erschwernisausgleich für die Auflagen im Pflanzenschutzrecht könne zwar in Teilen helfen, stelle aber keinen Anspruch dar, klammere Naturschutzgebiete aus und könne ohnehin nicht über den grundsätzlichen Konstruktionsfehler des Insektenschutzpaketes hinwegtäuschen. „Wir müssen feststellen, dass die Protokollerklärung aus dem Bundeskabinett nicht vollständig umgesetzt wurde.“, so Joachim Rukwied.

Foto: A. Jacobs – BV AMK SAW e. V., Text: PM DBV

Gespräch zum Insektenschutzpaket mit MdB Eckhard Gnodtke

„Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung, das sehen die Landwirte nicht anders als andere Gruppen der Gesellschaft“, so Vorstandsmitglied Christian Schmidt bei einem Gespräch mit MdB Eckhard Gnodtke.

Der Kreisverband hatte den Politiker um einen Gesprächstermin gebeten.

Mit dem am 10. Februar 2021 im Kabinett der Bundesregierung beschlossenen

Insektenschutzpaket sind die beiden Teilpakete, bestehend aus Pflanzenschutz-

Anwendungsverordnung und Bundesnaturschutzgesetz, in den parlamentarischen Raum gegeben worden.

Erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit Landnutzern und Flächeneigentümern umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen, so der Tenor aus dem Bauernverband.

Pauschale Auflagen für Pflanzenschutz in Schutzgebieten und an Gewässern sowie Unterschutzschutzstellungen von beispielsweise artenreichem Grünland werden auch Auswirkungen in unserem Landkreis haben.

Durch die geplanten gesetzlichen Auflagen werden freiwillige Maßnahmen für Landwirte im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nicht mehr möglich sein.

Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung im Sinne von Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.

Dem Politiker wurde eine Petition mit Forderungen überreicht:

– Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz.

– Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.

– Keine stille Enteignung von Eigentum.

– Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen.

– Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.

In einem Fachgespräch der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag zum Insektenschutz werde die Diskussion zum Thema fortgesetzt, informierte der Bundestagsabgeordnete.

Foto: Bauernverband, Text: Annegret Jacobs