„Artenvielfalt und Erhaltung der Insektenbestände haben elementare Bedeutung, das sehen die Landwirte nicht anders als andere Gruppen der Gesellschaft“, so Vorstandsmitglied Christian Schmidt bei einem Gespräch mit MdB Eckhard Gnodtke.
Der Kreisverband hatte den Politiker um einen Gesprächstermin gebeten.
Mit dem am 10. Februar 2021 im Kabinett der Bundesregierung beschlossenen
Insektenschutzpaket sind die beiden Teilpakete, bestehend aus Pflanzenschutz-
Anwendungsverordnung und Bundesnaturschutzgesetz, in den parlamentarischen Raum gegeben worden.
Erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Biodiversität müssen gemeinsam mit Landnutzern und Flächeneigentümern umgesetzt werden, um eine gute Balance zwischen Artenvielfalt und Bewirtschaftung sicherzustellen, so der Tenor aus dem Bauernverband.
Pauschale Auflagen für Pflanzenschutz in Schutzgebieten und an Gewässern sowie Unterschutzschutzstellungen von beispielsweise artenreichem Grünland werden auch Auswirkungen in unserem Landkreis haben.
Durch die geplanten gesetzlichen Auflagen werden freiwillige Maßnahmen für Landwirte im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen nicht mehr möglich sein.
Das Aktionsprogramm Insektenschutz braucht eine Neuausrichtung im Sinne von Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz.
Dem Politiker wurde eine Petition mit Forderungen überreicht:
– Vorrang für Kooperation und Freiwilligkeit vor Verboten und Auflagen im Natur- und Artenschutz.
– Verlässliche Finanzierung der vereinbarten Maßnahmen.
– Keine stille Enteignung von Eigentum.
– Sicherstellung der vollen Förderfähigkeit der Flächen.
– Vertrauensschutz und Einhaltung der Zusage, dass in FFH- und Vogelschutzgebieten Bestandsschutz für die Bewirtschaftung besteht und zusätzliche Umweltleistungen über Vertragsnaturschutz umgesetzt werden.
In einem Fachgespräch der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag zum Insektenschutz werde die Diskussion zum Thema fortgesetzt, informierte der Bundestagsabgeordnete.
Foto: Bauernverband, Text: Annegret Jacobs