Waldbrandschutz

Waldbrandschutz mit neuen Regeln für die Landwirte

Auf der jährlichen Waldbrandschutzberatung wurde eine Auswertung der Waldbrände aus dem Jahr 2022 vorgenommen.

Aus dem Betreuungsforstamt Elb-Havel-Winkel, Betreuungsforstamt Nordöstliche Altmark, Betreuungsforstamt Letzlingen und dem Betreuungsforstamt Westliche Altmark/ Klötze

wurden Auswertungen auf einer Beratung in Klötze vorgestellt.

Dabei spielten die Anzahl der Tage den verschiedenen Waldbrandwarnstufen, die Verteilung der Gefahrenstufen in den einzelnen Monaten, die Verteilung des Niederschlags und die Sonnenstunden eine Rolle.

Bei der Ursachenforschung zu den Waldbränden wurde auch landwirtschaftliche Tätigkeiten aufgeführt.

In der Erntezeit kommen immer Trockenheit, Hitze, Staub und die Gefahr von Bränden zusammen.

Es wurde von den Betreuungsforstämtern eingeschätzt, dass in den letzten Jahren bei den Landwirten das Bewusstsein zur Vermeidung von Waldbränden gestiegen ist.

In der Waldbrandschutzverordnung des Landes Sachsen-Anhalt gibt es bei Waldbrandstufe 4 und 5 bei der Getreideernte Vorschriften zum Schutz des Waldes.

Der dort bisher vorgeschriebene Einsatz des Pfluges wurde aufgrund von Einwendungen aus der Praxis geändert.

Jetzt ist es möglich, dass Landwirte die Geräte frei wählen dürfen, mit denen sie einen Wundstreifen bei der Ernte zum Schutz des Waldes ziehen.

Siehe Rundschreiben 04/ 2023 im internen Bereich des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt

Foto und Text: A. Jacobs, Bauernverband Altmarkkreis Salzwedel e. V.