Novelle Düngeverordnung

Bauernverband: Bedarfsgerechte Düngung muss weiter möglich sein

Anlässlich der Verkündung der neuen Düngeverordnung im Bundesgesetzblatt und dem Inkrafttreten des neuen Düngerechts am 1. Mai 2020 betont der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, dass die Landwirtschaft auch in den aktuellen Krisenzeiten für sauberes Trinkwasser stehe. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Grundwasserqualität und Versorgungssicherheit bei Lebensmitteln gegeneinander ausgespielt werden. Obwohl eine bedarfsgerechte Düngung und der Schutz des Grundwassers kein Widerspruch sind, wurde eine fachlich mangelhafte Verordnung durchgedrückt, die eine bedarfsgerechte Düngung in nitratsensiblen Gebieten verbietet und sogar kontraproduktiv für den Gewässerschutz wirken kann. Das ständige Draufsatteln bei gesetzlichen Auflagen ignoriert die Grenze der Belastbarkeit in den Betrieben. Die neue Düngeverordnung wird Qualität und Menge der Ernten kosten und die Lebensmittelerzeugung in Deutschland schwächen. Zentrale Fragen sind nach wie vor nicht geklärt und wurden von Bund und Ländern in eine neue Verwaltungsvorschrift ausgelagert, die dringend einer praktikablen und sachgerechten Klärung bedürfen. Hierzu gehört die Neuausrichtung und Verdichtung der Nitratmessnetze im Sinne europäischer und nationaler Vergleichbarkeit sowie die exakte und kleinräumige Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete. Die Bundesländer müssen jetzt unverzüglich die Binnendifferenzierung auf den Weg bringen, um Wasserschutzmaßnahmen dort durchzuführen, wo tatsächlich noch Handlungsbedarf besteht. Die Überprüfung des Messstellen-Netzes und der technischen Ausstattung der Messstellen bleibt zudem eine Daueraufgabe und ist zwingend notwendig. Außerdem erwarten wir Lösungen dafür, dass die Betriebe, die fachgerecht und gewässerschonend wirtschaften, auch weiterhin bedarfsgerecht düngen dürfen und von den zusätzlichen Auflagen ausgenommen werden.“

Foto: A. Jacobs, Text:PM DBV

Beschluss des Bundesrates zur Novelle Düngeverordnung trotz massiver Proteste der Bauern

Mit knapper Mehrheit hat sich der Bundesrat auf seiner Sitzung am 27. März für die

Novellierung der Düngeverordnung ausgesprochen.

Der landwirtschaftliche Berufsstand hat die Politik immer wieder darauf hingewiesen, dass die Düngeverordnung auch in der Praxis funktionieren muss.

Für die Landwirte sind langfristige und praxistaugliche Lösungen wichtig, bei denen Landwirtschaft und Gewässerschutz in Kooperation stattfinden.

Olaf Feuerborn, Präsident des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt e.V.: „Landwirtschaftliche Betriebe müssen weitere drastische Einschränkungen hinnehmen, unabhängig davon, ob sie die Messwerte verursacht haben.“

Ein Gutachten aus Niedersachsen legt offen, dass die Auswahl, Auswertung und die technische Beschaffenheit der Nitratmessstellen in Niedersachsen an nahezu allen Messstellen gravierende Mängel aufweisen.

„Bund und Länder sind jetzt gefordert, vor dem Hintergrund der anstehenden Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung die fachlichen Grundlagen für die Abgrenzung der nitratsensiblen Gebiete sowie das zugrundeliegende Messnetz zu überprüfen, die offensichtlichen gravierenden Mängel auszuräumen und europäische Vergleichbarkeit herzustellen“, so Joachim Rukwied, Präsident des Deutschen Bauernverbandes.

Foto: A. Jacobs – BV AMK SAW e. V. und Text: PM – BV Sachsen-Anhalt e. V. + Deutscher Bauernverband e. V.