Corona-Virus

Corona Virus und landwirtschaftliche Produktion

Sachsen-Anhalt hat im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus die Einschränkungen für die Bevölkerung präzisiert.

Wie in der Pressemitteilung 135/ 2020 der Staatskanzlei aufgeführt hat das Kabinett eine zweite Corona Eindämmungsverordnung beschlossen.

Bis Sonntag, 19. April, soll das öffentliche Leben in Sachsen-Anhalt weitgehend ruhen, um die Verbreitung des Virus möglichst zu verlangsamen.

Die Versorgung mit Lebensmitteln wird von den Menschen mit Sorge betrachtet und stellt in der Tat eine große Herausforderung dar.

Die Kette von Vorleistungs- und Zulieferungsbereich, landwirtschaftlicher Erzeugung, Lebensmittelverarbeitung, Logistik, Handel und Verkauf gehört zur systemrelevanten Infrastruktur.

Landwirte sind derzeit auf den Feldern mit der Pflege der stehenden Feldkulturen und der Vorbereitung zur Aussaat und Pflanzung der Sommerkulturen beschäftigt.

In den Betrieben mit Tierhaltung steht die Versorgung der Nutztierbestände an vorderster Stelle.

Mögliche Erkrankungen und auch Quarantäneregeln können im Landwirtschaftsbereich weitreichende Konsequenzen haben.

Darum sind Landwirte auf flankierende Maßnahmen angewiesen, die sich täglich erweitern und ändern.

Beispielsweise entstehen Plattformen zur Vermittlung von Arbeitskräften für Saisontätigkeiten, da die Einreise von ausländischen Saison Arbeitskräften derzeit beschränkt ist.

Arbeitszeitliche Regelungen und Änderungen bei Hinzuverdienstgrenzen sind auf dem Weg, Liquiditätssicherungsdarlehen für Unternehmen der Landwirtschaft werden bereitgestellt.

Auf der Homepage des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt www.bauernverband-st.de

ist ein FAQ für Landwirte zu finden.

Auf den Seiten des Deutschen Bauernverbandes www.bauernverband.de sind Informationen zu Corona Virus und Landwirtschaft zusammengestellt.

Foto: Screenshot DBV, Text: A. Jacobs – BV AMK SAW e. V.